Die Gemeinden können das Thema Biotopverbund mit einer Biotopverbundplanung für das gesamte Gemeindegebiet anpacken. Ein beauftragtes Planungsbüro führt auf der Grundlage des Fachplans Landesweiter Biotopverbund eine Bestandserfassung und Bewertung im Gemeindegebiet durch und arbeitet Maßnahmenvorschläge für eine Umsetzung und Verbesserung aus.
Vorteile für Gemeinden
- Der aktuelle Zustand der Natur wird für das gesamte Gemeindegebiet erfasst und evaluiert.
- Eine Biotopverbundplanung ist in gewissem Maße eine Erweiterung bereits bestehender Konzepte wie z.B. Biotopvernetzungs- und Mindestflurkonzepte.
- Gemeinden kommen hiermit der Gesetzesvorgabe laut § 22 Naturschutzgesetz nach.
- Es entsteht eine auf aktuellen Daten fundierte Planungsgrundlage, die die Gemeinde für sämtliche zukünftige Planungen heranziehen kann wie z.B.
- Entscheidungen über Grunderwerb
- Ausgestaltung von Pachtverträgen
- Steuerung der Siedlungsentwicklung
- Anlage touristischer Einrichtungen und Steuerung
- Maßnahmenkonzept als Grundlage für die kommunale Entwicklung
- Maßnahmenvorschläge für Eingriffs-, Ausgleichs- und Ökokontomaßnahmen
Kosten und Fördermöglichkeiten
- Zeit und Engagement ist erforderlich, um ein solches Konzept auf den Weg zu bringen.
- Es fallen Kosten bei der Beauftragung eines Planungsbüros an. Diese richten sich nach Gebietsgröße und für den Biotopverbund relevanten Flächenanteilen im Bearbeitungsgebiet. Die Planerstellung wird zu 90 % über die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) gefördert.
- Besteht eine Biotopverbundplanung, stellt diese eine Förderkulisse für die Umsetzung von Maßnahmen dar, für die Gemeinden eine Förderung von 70 % über die LPR erhalten können.
Da der Biotopverbund nicht an Gemeindegrenzen aufhört, ist eine gemeindeübergreifende Zusammenarbeit durchaus möglich und dem Biotopverbund förderlich.
Informationen für Gemeinden