14.04.2020
Kommunales Weidezaunförderprojekt in Mühlenbach II
Die Gemeinde Mühlenbach und der LEV informieren:
Kommunales Weidezaunförderprojekt in Mühlenbach II
- Sammelantrag -
Auf Wunsch von Landwirten in Mühlenbach und nach Rücksprache mit der Gemeindeverwaltung bieten wir erneut ein Weidezaunförderprojekt in Mühlenbachbach an. Im Jahr 2017 profitierten 17 Teilnehmer mit rund 24.000 lfm Weidezaun aus Landes- (82.712 €) und Kommunalfördermitteln (41.356 €). Grünland in Steillagen offen zu halten und dort den Vormarsch des Waldes einzudämmen ist über Beweidung am sinnvollsten zu bewältigen. Wenn Sie Flächen in Beweidung nehmen möchten und sich für eine finanzielle Förderung der Weidezäunung interessieren, sollten Sie jetzt beim kommunalen Weidezaunprojekt mitmachen.
Folgende Voraussetzungen und Eckdaten sind dabei zu beachten:
Antragsteller ist die Gemeinde Mühlenbach. Den Förderantrag für alle Teilnehmer bearbeitet der Landschaftserhaltungsverband Ortenaukreis. Die Fördermittel (50% der Brutto-Kosten) stammen aus dem Naturschutzhaushalt des Landes Baden-Württemberg (Landschaftspflegerichtlinie), eine zusätzliche kommunale Beteiligung ist in Aussicht gestellt (i.d.R. 25% der Brutto-Kosten, Gemeinderatsbeschluss notwendig). Für den Teilnehmer verbleiben somit 25 % der Bruttokosten. Gefördert wird das Zaunbaumaterial (Außenzaun) einschließlich eines Torgrifftores je Weidefläche und der Bau in Unternehmerleistung. Eigenleistung ist nicht förderfähig. Sonderwünsche wie weitere Tore müssen selbst finanziert werden. Innenzäune werden gleichfalls nicht gefördert.
Nach dem Zaunbau besteht eine 5jährige Zweckbindung, d.h. der Teilnehmer verpflichtet sich, mindestens fünf Jahre die gezäunte Fläche zu bewirtschaften. In dieser Zeit ist die Gemeinde Eigentümer des Zauns. Der Antrag wird dieses Jahr 2020 gestellt, gebaut werden kann erst nach Bewilligung durch das Regierungspräsidium, frühestens ab Frühsommer 2021.
Förderfähig sind Flächen mit mindestens 35% Hangneigung und/oder hohen Sukzessions-und Aufforstungsdruck wie z.B. in schmalen Talsohlen. Als Weidetiere werden nur Schafe, Ziegen, Rinder und Kleinpferde gefördert. Diese Tiere müssen im Betrieb vorhanden sein oder nachweislich beschafft werden (Pensionstiere, Kauf).
Ob die Flächen die genannten Förderkriterien erfüllen wird vom Landwirtschaftsamt und von der Unteren Naturschutzbehörde Vorort überprüft (voraussichtlich Ende Juli/Anfang August). Durch die gewählte Weidetierart muss die „extensive Nutzungseigenschaft der Fläche dauerhaft erhalten bleiben“ (Zitat aus den Förderkriterien). Auch Pachtflächen können eingereicht werden. Hier ist das Einverständnis des Verpächters einzuholen und ein Pachtvertrag mit mindestens fünf Jahren Laufzeit ab dem Jahr des Zaunbaus (2021) vorzulegen.
Die Anforderungen an den Weidezaun sind wie folgt:
Eckpfähle aus Edelkastanie oder Robinie mit mindestens 10 Jahren Garantie und mindestens 16cm ᴓ, 1 m tief in den Boden gerammt, Zwischenpfähle gleiche Materialien, Draht mit ᴓ 2,5 mm, ab 600kg Reißfestigkeit, 300g/m2 Zinkschicht, Widerstand max. 0,035 Ω/m, Zug- und Eck-Isolatoren aus Porzellan, Streckenisolatoren UV-beständig, Einbau von Federspannern. Zaunhöhe 1,05 m.
Wenn Sie sich für eine Teilnahme entscheiden, sollten Sie bis Ende Mai 2020 folgende Unterlagen beim Landschaftserhaltungsverband einreichen:
- Skizze mit Verlauf des Weidezauns (auf Basis Luftbild)
- Angabe der Zaunart (zwei, vier oder fünf Drähte, je nach Weidetierart)
- Einverständniserklärung des Grundeigentümers, dass Gemeinde über 5 Jahre Zaun-Eigentümer ist (Formblatt, download unter lev-ortenaukreis.de oder direkt beim LEV)
- Bei Pachtfläche ein Pachtvertrag ab 2021 mit mindestens fünf Jahren Laufzeit.
Die Ausschreibung ist für September/Oktober vorgesehen. Sind die genauen Kosten bekannt, muss die Teilnahme am Projekt verbindlich schriftlich erklärt werden. Antragseinreichung beim Regierungspräsidium ist bis 15. November vorgesehen.
Für alle Fragen im Zusammenhang mit diesem Sammelantrag wenden Sie sich bitte an den Landschaftserhaltungsverband Ortenaukreis e.V., Dr. Regina Ostermann, 0781 805 7312, regina.ostermann@lev-ortenaukreis.de oder Anne-Marie Jarry, 0781 805 7313, anne-marie.jarry@lev-ortenaukreis.de , Prinz Eugen-Straße 2 in 77654 Offenburg.